Fakten zum Thema Sicherheit
Der Betreiber eines Bades hat dafür Sorge zu tragen, daß sich durch die Benutzung des Bades keine Gefahren für die Besucher ergeben können.
Nach Angaben des Oberbürgermeisters verletzte sich 2009 ein Badegast durch den zu niedrigen Wasserstand im Schwimmerbecken. Es folgte eine Anzeige wegen Körperverletzung, in dem sich anschließenden Strafverfahren wurden zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung rechtskräftig verurteilt, das Bad wurde daraufhin im Jahr 2010 geschlossen. Die Stadtverwaltung sieht sich unter den aktuellen Umständen außerstande, das Betreiberrisiko weiterhin zu tragen.
Würde man auch das Neue Rathaus von Zschopau aus Sicherheitsgründen schließen, wenn ein Besucher auf der Treppe stolpert und sich dabei verletzt?
Während des Schloß- und Schützenfestes 2011 wurde ein Besucher durch einen Schußwaffenunfall schwer verletzt, so daß er im Kreiskrankenhaus ärztlich behandelt werden musste. Nach Angaben des Oberbürgermeisters ist die Stadt auch im Jahr 2012 gewillt, trotz dieses Zwischenfalls ein Schloß- und Schützenfest zu auszurichten und das damit verbundene Veranstalterrisiko zu tragen. Warum ist man dann auf der anderen Seite nicht bereit, das Betreiberrisiko für das Freibad zu tragen?
Als das Bad noch in Betrieb war, haben Mitarbeiter des städtischen Bauhofs jedes Jahr im April die Frostschäden des vergangenen Winters ausgebessert, so daß ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucher gewährleistet wurde und das Bad im Mai öffnen konnte.
Mit einem begrenzten finanziellen Aufwand würden sich die in der Zwischenzeit entstandenen Gefahrenstellen identifizieren und beseitigen lassen. Dazu sollte so bald wie möglich ein Vor-Ort-Termin mit Bausachverständigen und Vertretern der Stadt stattfinden.