Fakten zum Thema Wasserqualität

Zur Zeit gibt es keine bundesweit gültige „Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser“ (sog. Badewasserverordnung), welche die Maßnahmen zur Wasseraufbereitung gesetzlich regeln würde. Die gesetzlichen Anforderungen basieren im Grundsatz auf den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Dort heißt es in § 37 Absatz 2:

Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Den Stand der Technik dokumentiert die Deutsche Industrienorm DIN 19643. Sie hat empfehlenden Charakter, jedoch keine Gesetzeskraft. Die Grenzwerte für mikrobiologische Verunreinigungen betreffen zwei Arten von Mikroorganismen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Escherichia_coli
(kann u.a. Harnwegsinfekte auslösen)

http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudomonas_aeruginosa
(kann u.a. Lungenentzündungen auslösen)

Außerdem sind die Hygiene-Hilfsparameter zu beachten:

  • Die Konzentration an freiem Chlor muß zwischen 0,3 und 0,6 mg/l liegen.
  • Der pH-Wert muß zwischen 6,5 und 7,6 liegen.
  • Die sog. Redox-Spannung gegen Ag/AgCl (3,5 m KCl) muß mindestens 750 mV betragen.

Für Desinfektions-Nebenprodukte gibt es folgende Grenzwerte:

  • gebundenes Chlor: 0,20 mg/l
  • Trihalogenmethane 0,02 mg/l
  • Chlorit 0,10 mg/l

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:

http://baeder.verdi.de/veranstaltungen/bundesfachtagung_2007/e_pfehlungen_zu_hygieneanforderungen/copy_of_hygieneanforderungen

Der Badbetreiber muß durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichende Frischwasserzufuhr, regelmäßige Wasseranalysen) nachweisen, daß eine Überschreitung der Grenzwerte unter normalen Bedingungen nicht zu erwarten ist.

Der Leiter des Gesundheitsamts Annaberg, Herr DM Kampczyk,  nimmt dazu wie folgt Stellung:

“Das Gesundheitsamt stimmt einer Wiederinbetriebnahme des Freibades zu, wenn quantitäts- und qualitätsmäßig Frischwasser zur Verfügung steht und die Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung des Badewassers, zum Ausschluss einer Gesundheitsgefahr für die Badegäste, gewährleistet werden können. Der sukzessive Ausbau des Bades nach Stand der Technik sollte erklärtes Ziel bleiben. Bauliche und sicherheitstechnische Voraussetzungen werden nicht durch das Gesundheitsamt beurteilt.”

Im Freibad Zschopau steht mit dem Gansbachzufluß genügend Frischwasser zur Verfügung (das geforderte tägliche Minimum liegt bei 30 l pro Badegast), durch wöchentliche Wasseranalysen kann das Risiko einer Grenzwertüberschreitung so gut wie ausgeschlossen werden. Im Rahmen einer Notsanierung kann der Wasserverlust der Becken durch Abdichtungsmaßnahmen begrenzt werden. Eine DIN-gerechte Sanierung des Bades würde nach Angaben des Oberbürgermeisters mindestens 2,5 Millionen Euro kosten, die jährlichen Betriebskosten würden dann auf über 200.000 Euro steigen.

Für die Überwachung der Wasserqualität in den Bädern im Erzgebirgskreis zuständig:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Gesundheitsamt

Klosterstr. 7
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:    (03733) 831-3200
Fax:            (03733) 831-3012
E-Mail:     gesundheitsamt@kreis-erz.de